AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte sowie mit dem Betreten der Veranstaltungsfläche für das Truck meets Airbase erklärt sich der Erwerber, Eintrittskarteninhaber und Besucher einverstanden mit den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters, Truck meets Airbase, verbindlich
einverstanden:

  1. Hausrecht. Anweisungen des Personals und der Einsatzkräfte
    Dem Veranstalter, Truck meets Airbase, sowie dem Luftfahrtmuseum Finowfurt e.V.stehen auf dem gesamten Gelände, inklusive Parkplätze, das alleinige Hausrecht zu.Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungenunbedingt Folge zu leisten ist. Ebenfalls ist den Anweisungen von Einsatzkräften (Rettung,Feuerwehr, Polizei) Folge zu leisten. Nichteinhaltung kann einen Platzverweis zur Folgehaben.Das Luftfahrtmuseum Finowfurt e. V. verfügt über eine Videoüberwachung. DieVideoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechtes, zur Vermeidung vonStraftaten sowie zur Beweissicherung von Straftaten. Rechtsgrundlage derVideoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO, wobei sich die Interessen desLuftfahrtmuseum Finowfurt e. V. sowie von Truck meets Airbase aus den vorgenanntenZwecken ergeben.
  1. Erwerb/Erstattung/Umtausch
    Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei genereller Absage der Veranstaltung. Es wird maximal der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Allfällige widrige Wetterverhältnisse berechtigen nicht zu vollständiger oder teilweiser Rückerstattung des Kaufpreises. Der Umtausch von bereits erworbenen Eintrittskarten ist generell aus-geschlossen. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, die erworbenen Tickets unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Beschädigungen der Tickets oder Abweichungen der postalisch oder elektronisch zugestellten Tickets von den bestellten Tickets hat der Ticketkäufer dem Veranstalter innerhalb von 3 Werktagen anzuzeigen. Versäumt dies der Ticketkäufer, gelten die
    zugestellten Tickets als genehmigt (Art. 201 OR). Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt.
  1. Eintritt
    Der Zutritt zum Truck meets Airbase auf dem Gelände des Luftfahrtmuseum Finowfurt e. V. ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet auf Verlangen seine Eintrittskarte, sowie ggf. den Ausweis zum Nachweis seiner Ermäßigung, den zuständigen Mitarbeitenden der Veranstaltung vorzuweisen. Stark alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt auf das Veranstaltungsgelände und können bei Bedarf von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
    Die Besucher des Truck meets Airbase erhalten bei der Einlasskontrolle ein Armbändchen. Dieses Bändchen ermöglicht ebenfalls den Besuch des Luftfahrtmuseum Finowfurt e. V.. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
  1. Wiedereinlass
    Das bei Zutritt erhaltene Armbändchen berechtigt in Verbindung mit der Eintrittskarte zum Wiedereinlass des Truck meets Airbase sowie zum Museum.
  1. Jugendschutz und Altersgrenzen
    Beim Truck meets Airbase gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Der Ordnungsdienst ist angewiesen die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Kinder unter 14 Jahren wird nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt zum Veranstaltungsgelände gewährt.
  1. Bild- und Tonaufnahmen
    Beim Truck meets Airbase werden u.a. Live-Streams, Fotos und Videos sowie Fernsehsendungen produziert. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Besucher daher damit einverstanden, dass Bild- und/oder Tonaufnahmen von ihnen hergestellt werden. Truck meets Airbase ist berechtigt, diese Aufnahmen live und/oder zeitversetzt, unentgeltlich und ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkungen in allen multimedialen Angeboten sowie in den sozialen Netzwerken/Drittplattformen (z.B. Facebook, Twitter, YouTube) und in Print zu veröffentlichen und zu verbreiten. Truck meets Airbase darf die Aufnahmen auch nutzen um auf zukünftige Veranstaltungen, auf
    sein Angebot oder auf Truck meets Airbase selbst hinzuweisen. Den Besuchern ist damit bewusst und sie sind damit einverstanden, dass aus
    Werbezwecken für das Festival sowie aus Gründen der Sicherheit und zur Ahndung von Zuwiderhandlungen während des Festivals Videoaufnahmen des Festgeländes und des Eintrittsbereiches gemacht werden. Ebenfalls ist der Veranstalter befugt, die eingeräumten und übertragenen Rechte und Befugnisse an Dritte weiterzugeben oder durch Dritte wahrnehmen zu lassen. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung ohne Genehmigung des Veranstalters und des jeweiligen Künstlers sind verboten.
  1. Lärm
    Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird dringend empfohlen, bei lauten Veranstaltungen einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden. Der Veranstalter lehnt bei Wiederhandhabung jegliche Verantwortung oder Haftung für Schäden an menschlichen Organen ab.
  1. Programm
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
    Es können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(Gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung
    des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
  1. Mitgebrachte Speisen
    Das Mitbringen von Speisen zum Truck meets Airbase ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Ausgenommen sind Lebensmittel die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden.
  1. Kinderwagen, Rollatoren
    Kinderwägen, fahrbare Gehhilfen und ähnliches müssen aus Sicherheitsgründen so abgestellt werden, dass sie zu keiner Zeit Flucht- und Rettungswege versperren, oder den ungehinderten Zugang an Sitzmöglichkeiten einschränken.
  1. Regenschirme
    Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung im Freien statt. Regenschirme sind bei der Veranstaltung nicht gestattet, da sie anderen Besuchern die Sicht verdecken und im Ernstfall ein Sicherheitsrisiko darstellen. Es wird gebeten auf wetterfeste Regenkleidung zurückgreifen.
  1. Verhalten
    Auf dem Veranstaltungsgelände hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass keine anderen Besucher geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Treppen, Aufgänge, Wege, etc. sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
    Folgendes ist für Tagesgäste beim Truck meets Airbase verboten:
    Das Mitbringen von Flaschen oder Glasbehältern jeglicher Art (Ausnahme Säuglingsnahrung); Getränkedosen; Druckgasbehälter; Bollerwägen; politische Propaganda; fremdenfeindliche oder radikale Parolen, Gesten oder Symbole; Waffen jeglicher Art; Feuerwerkskörper; pyrotechnische Gegenstände; das Entzünden von offenem Feuer; das Werfen mit Gegenständen; das Betreten von Bereichen, die für
    Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind. Ebenso sind Drohnen, Quadrocopter, Multicopter oder ähnliche Luftfahrzeuge auf dem Gelände strengstens untersagt.
  1. Haustiere
    Tiere sind an einer Leine zu führen.
  1. Personenkontrollen
    Der Inhaber des Hausrechts behält sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände verweigern.
  1. Ausschluss
    Wenn Besucher auf dem Veranstaltungsgelände gegen diese Bedingungen verstoßen, ist der Inhaber des Hausrechts dazu berechtigt den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Inhaber des Hausrechts von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das Veranstaltungsticket des Besuchers seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
    Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  1. Schadenersatz
    Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  1. Erste Hilfe/Verletzungen
    Bei Verletzungen oder Erkrankungen steht ein Sanitätsteam zur Verfügung. Jeder Unfall/Personenschaden ist unverzüglich dem Ordnungsdienst mitzuteilen.
  1. Parken
    Fahrzeuge können auf der zugewiesenen/bereitgestellten Parkfläche abgestellt werden. Truck meets Airbase sowie das Luftfahrtmuseum Finowfurt e. V. übernehmen keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
    Der Veranstalter behält sich vor, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
    Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte.