Hausordnung

Hausordnung und ergänzende Bedingungen zum Truck meets Airbase


Die Hausordnung und die ergänzenden Bedingungen dienen der geregelten Benutzung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände des Luftfahrtmuseum Finowfurt e. V.. Damit soll die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen verhindert werden und das Veranstaltungsgelände soll vor Beschädigungen sowie Verunreinigungen geschützt werden.

  1. Gültigkeit der Hausordnung und der ergänzenden Bedingungen
    Besucher des Truck meets Airbase bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsfläche die Kenntnisnahme und Anerkennung der Hausordnung und der ergänzenden Bedingungen als verbindlich. Diese Regelungen sind auf der Homepage www.truck-meets-airbase.de hinterlegt und liegen an den Eingängen zum Veranstaltungsgelände aus und können entsprechend eingesehen werden. Sie sind für jedermann gültig, der sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhält sowie Bestandteil der Zutrittsgewährung.
  1. Veranstalter
    Truck meets Airbase, info@truck-meets-airbase.de
  1. Hausrecht. Anweisungen des Personals und der Einsatzkräfte
    Dem Veranstalter, Truck meets Airbase, sowie dem Luftfahrtmuseum Finowfurt e. V. stehen auf dem gesamten Gelände, inklusive Parkplätze, das alleinige Hausrecht zu. Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Ebenfalls ist den Anweisungen von Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) Folge zu leisten. Nichteinhaltung kann einen Platzverweis zur Folge haben. Das Luftfahrtmuseum Finowfurt e. V. verfügt über eine Videoüberwachung. Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechtes, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung von Straftaten. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO, wobei sich die Interessen des Luftfahrtmuseum Finowfurt e. V. sowie von Truck meets Airbase aus den vorgenannten Zwecken ergeben.
  1. Eintritt
    Der Zutritt zum Truck meets Airbase auf dem Gelände des Luftfahrtmuseum Finowfurt e. V. ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet auf Verlangen seine Eintrittskarte, sowie ggf. den Ausweis zum Nachweis seiner Ermäßigung, den zuständigen Mitarbeitern der Veranstaltung vorzuweisen. Stark alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt auf das Veranstaltungsgelände und können bei Bedarf von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Besucher des Truck meets Airbase erhalten bei der Einlasskontrolle ein Armbändchen. Dieses Bändchen ermöglicht ebenfalls den Besuch des Luftfahrtmuseum Finowfurt e. V..
  1. Wiedereinlass
    Das bei Zutritt erhaltene Armbändchen berechtigt in Verbindung mit der Eintrittskarte zum Wiedereinlass des Truck meets Airbase sowie zum Museum.
  1. Jugendschutz und Altersgrenzen
    Beim Truck meets Airbase gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Der Ordnungsdienst ist angewiesen die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Kinder unter 14 Jahren wird nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt zum Veranstaltungsgelände gewährt.
  1. Bild- und Tonaufnahmen
    Beim Truck meets Airbase werden u.a. Live-Streams, Fotos und Videos sowie Fernsehsendungen produziert. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Besucher daher damit einverstanden, dass Bild- und/oder Tonaufnahmen von ihnen hergestellt werden. Truck meets Airbase ist berechtigt, diese Aufnahmen live und/oder zeitversetzt, unentgeltlich und ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkungen in allen multimedialen Angeboten sowie in den sozialen Netzwerken/Drittplattformen (z.B. Facebook, Twitter, YouTube) und in Print zu veröffentlichen und zu verbreiten. Truck meets Airbase darf die Aufnahmen auch nutzen um auf zukünftige Veranstaltungen, auf sein Angebot oder auf Truck meets Airbase selbst hinzuweisen. Ebenfalls ist der Veranstalter befugt, die eingeräumten und übertragenen Rechte und Befugnisse an Dritte weiterzugeben oder durch Dritte wahrnehmen zu lassen. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung ohne Genehmigung des Veranstalters und des jeweiligen Künstlers sind verboten.
  1. Lärm
    Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird dringend empfohlen, bei lauten Veranstaltungen einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden.
  1. Mitgebrachte Speisen
    Das Mitbringen von Speisen zum Truck meets Airbase ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Ausgenommen sind Lebensmittel die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden.
  1. Kinderwägen, Rollatoren
    Kinderwägen, fahrbare Gehhilfen und ähnliches müssen aus Sicherheitsgründen so abgestellt werden, dass sie zu keiner Zeit Flucht- und Rettungswege versperren, oder den ungehinderten Zugang an Sitzmöglichkeiten einschränken.
  1. Regenschirme
    Regenschirme sind bei der Veranstaltung nicht gestattet, da sie anderen Besuchern die Sicht verdecken und im Ernstfall ein Sicherheitsrisiko darstellen. Es wird gebeten auf wetterfeste Regenkleidung zurückgreifen.
  1. Verhalten
    Auf dem Veranstaltungsgelände hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass keine anderen Besucher geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Treppen, Aufgänge, Wege, etc. sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
    Folgendes ist für Tagesgäste beim Truck meets Airbase verboten:
    Das Mitbringen von Flaschen oder Glasbehältern jeglicher Art (Ausnahme Säuglingsnahrung); Getränkedosen; Druckgasbehälter; Bollerwägen; politische Propaganda; fremdenfeindliche oder radikale Parolen, Gesten oder Symbole; Waffen jeglicher Art; Feuerwerkskörper; pyrotechnische Gegenstände; das Entzünden von offenem Feuer; das Werfen mit Gegenständen; das Betreten von Bereichen, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind. Ebenso sind Drohnen, Quadrocopter, Multicopter oder ähnliche Luftfahrzeuge auf dem Gelände strengstens untersagt. Tiere sind an einer Leine zu führen.
  1. Personenkontrollen
    Der Inhaber des Hausrechts behält sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände verweigern.
  1. Ausschluss
    Wenn Besucher auf dem Veranstaltungsgelände gegen diese Veranstaltungs-Hausordnung und erweiterte Bedingungen verstoßen, ist der Inhaber des Hausrechts dazu berechtigt den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Inhaber des Hausrechts von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das Veranstaltungsticket des Besuchers seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
  1. Erste Hilfe/Verletzungen
    Bei Verletzungen oder Erkrankungen steht ein Sanitätsteam zur Verfügung. Jeder Unfall/Personenschaden ist unverzüglich dem Ordnungsdienst mitzuteilen.
  1. Parken
    Fahrzeuge können auf der zugewiesenen/bereitgestellten Parkfläche abgestellt werden. Truck meets Airbase sowie das Luftfahrtmuseum Finowfurt e. V. übernehmen keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge. Der Veranstalter behält sich vor, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

Wir wünschen allen Besuchern viel Spaß und gute Unterhaltung